KunststoffWissen

Regulatorik-Kalender: Die wichtigsten Fristen für produzierende Betriebe 2024–2038

Regulatorik-Kalender – Polymermarkt und Preisentwicklung der Kunststoffe

Warum ein gebündelter Kalender

Unser Regulatorik-Cluster behandelt jede Pflicht einzeln und ausführlich – für den schnellen Überblick im Meeting fehlte bisher die Zusammenschau. Diese Seite bündelt ausschließlich Fristen, die bereits in den verlinkten Fachartikeln recherchiert und belegt sind; es werden hier keine neuen Daten oder Einschätzungen ergänzt. Jede Zeile verweist auf den Artikel mit der vollständigen Herleitung und Primärquelle.

Kommende Fristen

DatumRegelungWas ändert sichBetroffene
01.01.2027E-Rechnungspflicht (Ausstellung)Papierrechnung nur noch für Betriebe mit ≤ 800.000 € Vorjahresumsatz zulässig; größere Betriebe müssen strukturierte E-Rechnungen (EN 16931) ausstellen.B2B-Betriebe > 800.000 € Umsatz
01.01.2028E-Rechnungspflicht (Ausstellung)Ausstellungspflicht für strukturierte E-Rechnungen gilt für alle inländischen B2B-Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.alle B2B-Betriebe
2030PPWR: Recyclingfähigkeits-KlassenNur noch Verpackungen der Klassen A–C (A ≥ 95 %, B ≥ 80 %, C ≥ 70 % Recyclingfähigkeit) dürfen in Verkehr gebracht werden.Verpackungshersteller & -inverkehrbringer
2030PPWR: RezyklatanteileGestaffelte Mindest-Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen (je nach Kategorie rund 30–65 %) werden Pflicht.Kunststoffverpackungshersteller
2038PPWR: weitere VerschärfungNur noch Recyclingfähigkeits-Klassen A–B zulässig.Verpackungshersteller & -inverkehrbringer

Sortiert nach Datum. Jahresangaben ohne exakten Kalendertag entsprechen dem Wortlaut der zugrunde liegenden Quelle.

Bereits in Kraft: laufende Pflichten

SeitRegelungKernpflichtBetroffene
17.12.2023HinweisgeberschutzgesetzInterne Meldestelle Pflicht (Übergangsfrist für 50–249 Beschäftigte ist abgelaufen).Betriebe ab i. d. R. 50 Beschäftigten
01.04.2024EWKFondsG / DIVIDRegistrierungspflicht, jährliche Mengenmeldung und Sonderabgabe für bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte.Hersteller v. Einweg-Kunststoffprodukten
13.12.2024GPSRRisikoanalyse je Produkt, technische Unterlagen, 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.Hersteller von Verbraucherprodukten
01.01.2025E-Rechnungspflicht (Empfang)Empfang strukturierter E-Rechnungen muss möglich sein – ohne Übergangsfrist, ohne Umsatzgrenze.alle B2B-Betriebe
12.08.2026PPWRVerordnung (EU) 2025/40 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz.alle Verpackungs-Inverkehrbringer
laufendNIS2 / BSI-RegistrierungBetroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren; die gesetzliche Frist ist bereits abgelaufen.betroffene Sektoren, u. a. Teile der Fertigung
laufendEnEfG / EDL-GEnergiemanagementsystem ab 7,5 GWh/Jahr; Effizienzmaßnahmen ab 2,5 GWh; Energieaudit alle vier Jahre für Nicht-KMU.Unternehmen mit hohem Energieverbrauch
laufendVerpackG / LUCIDRegistrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung bei jedem Inverkehrbringen von Verpackungen.Verpackungs-Inverkehrbringer
laufendSicherheitsdatenblatt / REACHBei jeder Aktualisierung: neues SDB erstellen und kostenlos an Abnehmer der letzten 12 Monate nachversenden.Lieferanten gefährlicher Stoffe/Gemische

Wie Sie den Überblick behalten

Die meisten dieser Pflichten erzeugen keine einmalige Aufgabe, sondern wiederkehrende Dokumentations- und Nachweisarbeit: Meldungen, Fristenkontrolle, Aktualisierungen. Genau hier setzt eine strukturierte Verwaltungs-Automatisierung an – als durchsuchbares Firmengedächtnis hinter Ihrem bestehenden DMS, mit menschlicher Freigabe. Mehr dazu auf unserer Seite Verwaltung & Innendienst automatisieren. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall ziehen Sie bitte fachkundige Beratung hinzu.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die PPWR wirklich?
Die PPWR (VO (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne dass ein nationales Umsetzungsgesetz nötig ist. Die schärferen Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile folgen ab 2030.
Müssen wir schon jetzt E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Zur Ausstellung sind bislang nur größere Betriebe ab 2027 verpflichtet (Papierrechnung dann nur noch bis 800.000 € Vorjahresumsatz erlaubt); ab 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle.
Ist die Frist für die NIS2-Registrierung schon abgelaufen?
Ja. Die gesetzliche Registrierungsfrist beim BSI ist laut BSI-Angaben bereits verstrichen. Wer betroffen ist (i. d. R. ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz, je nach Sektor) und sich noch nicht registriert hat, sollte das nachholen.
Welche Pflichten sind einmalig, welche wiederkehrend?
PPWR-Fristen (2030, 2038) und die E-Rechnungs-Stufen (2027, 2028) sind Stichtage. EnEfG-Energieaudits (alle vier Jahre), die SDB-Nachversandpflicht (bei jeder Aktualisierung) und die jährliche EWKFondsG-Meldung sind dagegen wiederkehrende Pflichten ohne festen Kalendertag.
Ersetzt dieser Kalender eine Rechtsberatung?
Nein. Diese Übersicht ordnet öffentlich zugängliche, bereits in unseren Fachartikeln belegte Fristen ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fristen und Schwellen können sich ändern; maßgeblich ist der jeweils geltende Rechtstext.